Jetzt online Kostenvoranschlag für deinen
erhalten:

Autounfall – was tun?

Tipps zur Schadenbegrenzung und wie du dein Unfallauto zu Geld machst

  • Icon
    Unsere Tabellen basieren auf den Original Herstellerdaten

Informiere dich bei repareo, was nach einem Autounfall zu tun ist und wie du den finanziellen Schaden begrenzen kannst. Denn ganz gleich, ob du den Unfall selbst verschuldet hast oder nicht: Wenn es gekracht hat, sind viele Fragen von der Absicherung der Unfallstelle über die Meldung bei der Versicherung bis hin zur Reparatur zu klären. Außerdem zeigen wir Möglichkeiten, wie du dein Unfallauto verkaufen und so noch zu Geld machen kannst. Diese zehn Tipps helfen dir beim Management der Unfallfolgen:

Autounfall
Nach einem Autounfall stellen sich erstmal viele Fragen – Wir beantworten für dich die wichtigsten.

  • 1. Unfallort sichern: Wie verhalte ich mich richtig und was muss ich nach einem Verkehrsunfall mit Blechschaden als Erstes tun?
  • 2. Auslandsunfall regeln: Was tue ich bei einem Autounfall im Ausland und welche Besonderheiten gibt es dabei zu beachten?
  • 3. Versicherung benachrichtigen: Wann muss ich den Unfall der Versicherung melden und was zahlen Haftpflicht und Kasko?
  • 4. Schäden feststellen: Wer beurteilt die Schäden am Unfallwagen und wann brauche ich einen Gutachter?
  • 5. Werkstatt beauftragen: Wo kann ich mein Auto reparieren lassen und stehen mir während der Reparaturzeit Leistungen wie Mietwagen zu?
  • 6. Reparaturen durchführen: Muss ich eine Reparatur machen lassen und wann lohnt sich die Instandsetzung?
  • 7. Fahrzeug verwerten: Muss ich mein Auto mit Totalschaden verschrotten lassen und wann bekomme ich bei Verwertern noch Geld für ein Unfallfahrzeug?
  • 8. Unfallauto verkaufen: Kann ich ein Auto mit Schäden privat verkaufen und gibt es gewerbliche Anbieter für den Ankauf von Unfallautos?
  • 9. Ratgeber finden: Wo bekomme ich Informationen zum richtigen Verhalten nach einem Verkehrsunfall und wer hilft mir bei Problemen mit Versicherung oder Reparaturen?
  • 10. Autounfall, was tun: Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Du hast ein Auto mit Unfallschaden, Motorschaden, oder ganz ohne TÜV? Erfahre hier, wie viel Geld du dafür noch bekommen kannst!
+++Bewertet kostenlos alle Autos. Erfahre jetzt, wie viel deines wirklich noch wert ist!+++ Sofort bewertet, in 24h verkauft!

1. Unfallstelle sichern und Daten aufnehmen

Unfallstelle absichern
Das Warndreieck muss mindestens 50 Meter entfernt aufgestellt werden.

Auch wenn jeder Unfall mit Aufregung verbunden ist und du erst mal an den entstandenen Schaden am eigenen Fahrzeugen denkst, solltest du die Nerven bewahren und dich umsichtig verhalten. Denn das sorgt dafür, dass die Unfallstelle für dich wie andere Verkehrsteilnehmer nicht zur Gefahr wird und es später bei der Schadenabwicklung mit der Versicherung keine Probleme gibt. Diese Punkte solltest du nach einem Autounfall im fließenden Verkehr immer als Erstes beachten:

  • Schalte umgehend die Warnblinkanlage deines Autos ein und zieh die am besten im Handschuhfach bereitliegende Leuchtweste an, bevor du aussteigst.
  • Verständige dich mit dem Unfallgegner, wer die anderen Verkehrsteilnehmer warnt und denk daran, dass das Warndreieck mindestens 50 Meter von der Unfallstelle entfernt aufgestellt werden muss.
  • Sieh dir die Schäden an den beteiligten Unfallwagen an und entscheide je nach Umfang, ob die Polizei gerufen werden soll. Das ist in jedem Fall sinnvoll, wenn es Verletzte oder Streit mit dem Unfallgegner gibt und der Blechschaden über eine Schramme im Kotflügel hinausgeht.
  • Die Polizei macht einen Unfallbericht und nimmt Daten zu den am Unfall beteiligten Personen und Fahrzeugen auf. Das kannst du allerdings auch selbst übernehmen, indem du Kennzeichen und Personalien notierst sowie Fotos von Schäden und Unfallstelle machst. Hilfreich ist da eine fertige Checkliste für den Unfallbericht, wie sie Automobilklubs oder Versicherungen als Vordrucke anbieten. Hat jemand den Unfall beobachtet, solltest du auch die Kontaktdaten der Personen notieren, um später Zeugen benennen zu können.
  • Um Ärger mit der Versicherung zu vermeiden, solltest du am Unfallort kein Schuldeingeständnis machen. Wer Schuld am Unfall hat, wird im Zweifel gerichtlich geklärt werden müssen. Grundlage dafür sind in der Regel Polizeiberichte oder die von den Beteiligten angefertigten Dokumente wie Fotos von der Unfallstelle.
  • Auch wenn dein Auto etwa an einer Ampel nur leicht an den vorne stehenden Wagen rollt oder das bei einem abgestellten Auto auf einem Parkplatz passiert, musst du aussteigen und dich mit dem anderen Fahrer verständigen. Bei einem Parkplatzrempler musst du auf den Fahrer warten oder die Polizei verständigen. Fährst du einfach weg oder hinterlässt am geparkten Auto nur eine Nachricht mit deinen Kontaktdaten, gilt das Fahrerflucht und wird strafrechtlich verfolgt.
  • Liegen nach einem Verkehrsunfall mit Blechschaden Autoteile oder Scherben auf der Straße, müssen die am Unfall Beteiligten dafür sorgen, dass die Fahrbahn aufgeräumt wird.

2. Unfall im Ausland: Was du in anderen Ländern beachten musst

Fremde Sprache und keine Ahnung, wie die Schadensregulierung im Ausland funktioniert, nach einem Unfall außerhalb Deutschlands kommen zur Aufregung noch Unsicherheiten hinzu. In dieser Situation helfen dir folgende Informationen:

Ausland Autounfall
Innerhalb der EU gibt es bei Versicherungsfragen keine grundsätzlichen Unterschiede.

  • Was tun bei einem Unfall im Ausland – dafür gelten ebenfalls die oben genannten Regeln zum umsichtigen Verhalten mit Sicherung der Unfallstelle und Aufnahme der wichtigsten Daten. Auch hier ist es bei umfangreicheren Schäden sinnvoll, die Polizei zu verständigen und einen offiziellen Unfallbericht erstellen zu lassen. Und davon solltest du am besten eine Kopie mitbekommen.
  • Bei Versicherungsfragen gibt es innerhalb der Europäischen Union sowie in der Schweiz, in Liechtenstein, Norwegen oder Island keine grundsätzlichen Unterschiede, da eine Kfz-Haftpflicht dort gesetzlich vorgeschrieben ist. Um Ansprüche geltend zu machen, kannst du direkt die Versicherung des Unfallgegners kontaktieren oder den Schaden von Deutschland aus über den von der Versicherungsgesellschaft beauftragten Regulierer regeln. Wer das ist, erfährst du beim Zentralruf der deutschen Versicherer. Der ist kostenlos zu erreichen unter der Telefonnummer 0800 250 2600. Aus dem Ausland wählst du die Telefonnummer 0049 40300 330300.
  • Bei Unfällen in Ländern außerhalb der EU ist oft noch die Grüne Versicherungskarte als Nachweis der Haftpflichtversicherung nötig. Die Karte solltest du dir also vor Reiseantritt von deiner Autoversicherung schicken lassen.

3. Versicherung: Wer zahlt was nach einem Unfall

Ob im Ausland oder auf deutschen Straßen, wenn ein Unfall mit Blechschaden passiert ist, solltest du in jedem Fall möglichst umgehend deinen Kfz-Versicherer informieren. Das empfiehlt sich auch dann, wenn du keine Schuld am Unfall hattest. Nach einer Schadensmeldung klären die Versicherungen Ansprüche dann erst mal untereinander. Und so werden die Versicherungsfragen im Einzelnen geregelt:

  • Haftpflichtversicherung: Bei einem Unfall ist die Kfz-Haftpflicht dafür da, Schäden am fremden Fahrzeug zu bezahlen.
  • Schuldfrage: Wenn die Schuld beim Unfallgegner liegt, zahlt dessen Haftpflichtversicherung deinen Schaden komplett. Trifft dich eine Mitschuld, kann die gegnerische Versicherung dir einen Schadenanteil anrechnen, sodass du zum Beispiel 30 oder 50 Prozent der Kosten für Reparaturen an deinem Wagen selbst tragen musst.
  • Kaskoversicherung: Hast du eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, zahlt die auch bei Schäden am eigenen Fahrzeug. So kannst du nach einem Unfall mit Teilschuld oder wenn die gegnerische Versicherung nicht zahlen will, dein Auto reparieren lassen.

4. Kostenvoranschlag & Gutachter: Unfallschäden einschätzen

Nach der Meldung bei deiner Versicherung geht es darum, den Schaden an deinem Auto sowie die Kosten für nötige Reparaturen zu ermitteln. Denn bevor Haftpflicht und/oder Vollkasko zahlen, muss zuvor der Reparaturaufwand klar beziffert werden. So läuft die Schadenseinschätzung ab:

  • Eine Werkstatt sieht sich den Schaden am Unfallauto an und macht dir einen Kostenvoranschlag für die notwendigen Arbeiten. Dann reichst du den Kostenvoranschlag bei deiner Kfz-Versicherung ein. Oder du beauftragst die Werkstatt durch eine schriftliche Abtretungserklärung, die Versicherungsfragen für dich zu klären.
  • Bei Schäden über 1000 Euro kann die Versicherung einen Gutachter bestellen oder dich auffordern, das Unfallauto durch einen Sachverständigen deiner Wahl begutachten zu lassen.
  • Erst wenn die Versicherung eine Übernahme der Reparaturkosten schriftlich zugesagt hat, kann dein Auto in der Werkstatt repariert werden.

5. Reparatur & Mietwagen: Welche Leistungen Versicherung zahlen

Unfallauto werkstatt
Ausgaben wie Abschleppwagen kannst du ganz oder anteilig von der gegnerischen Versicherung zurückfordern.

Die gegnerische Versicherung zahlt Schäden an deinem Auto ganz oder teilweise, das ist die grundlegende Leistung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht. Welche Ansprüche du darüber hinaus geltend machen kannst und was unter Umständen bei der Werkstattwahl zu berücksichtigen ist, dazu findest du hier die wichtigsten Informationen:

  • Wo du dein Auto nach einem Unfall reparieren lässt, kannst du selbst bestimmen. Zahlt deine Versicherung über die Vollkasko einen Anteil, kann sie je nach Vertragsbedingungen allerdings Vorgaben für die Werkstattwahl machen.
  • Wird die Reparatur teurer als geplant, muss die Kfz-Versicherung einen Mehrbetrag bis ca. 30 Prozent über die veranschlagte Rechnungssumme hinaus bezahlen.
  • Während der Reparaturzeit muss die Versicherung dir für tägliche notwendige Wege von mindestens 20 Kilometern einen Mietwagen bezahlen. Nutzt du öffentliche Verkehrsmittel, zahlt die Versicherung dir eine finanzielle Entschädigung für den Nutzungsausfall deines Autos.
  • Auch wenn Ausgaben für Abschleppwagen, Anwalt oder Gutachter anfallen, kannst du diese von der gegnerischen Versicherung ganz oder anteilig zurückfordern.

6. Blechschaden & Totalschaden: Reparaturkosten auszahlen lassen

Liegt der Kostenvoranschlag vor und die Versicherung hat sich zur Kostenübernahme bereit erklärt, musst du die Reparatur anschließend nicht unbedingt durchführen lassen. Statt dessen kannst du dir die Reparaturkosten auf Grundlage des Kostenvoranschlags von der Versicherung erstatten lassen. Allerdings musst du bei der fiktiven Abrechnung einkalkulieren, dass die Versicherung selbst noch mal nachrechnet und etwa niedrigere Stundentarife als die im Kostenvorschlag angegebenen zugrundelegt. Die volle Summe, wie sie im Kostenvoranschlag deiner Werkstatt ausgewiesen wird, gibt es also nicht ohne weiteres. Und bei einem Totalschaden am Unfallfahrzeug gilt die Faustregel: Du bekommst den Betrag erstattet, der sich aus der Differenz von Restwert und Wiederanschaffungswert berechnet.

7. Unfallauto verwerten: Kosten für die Verschrottung sparen

Auch ein Auto mit Totalschaden hat nach einem Unfall oft noch einen Restwert. Denn es gibt Fahrzeugverwerter, die Schrottautos kaufen und diese zum Verkauf der Einzelteile ausschlachten. Wie viel Geld du beim Verkauf an einen Verwerter erhältst, hängt vom Umfang des Schadens sowie von Modell und Fahrzeugalter ab. Aber auch wenn ein stark beschädigter Wagen nicht mehr viel Geld bringt, macht sich die Autoverwertung im Gegensatz zum Verschrotten immer bezahlt. Denn für die Entsorgung eines Unfallautos musst du auf jeden Fall um die 100 Euro aus eigener Tasche bezahlen.

8. Unfallauto verkaufen: Trotz Schaden am Wagen Geld verdienen

Unfallauto zu geld machen
Selbst Unfallautos mit Totalschaden lassen sich noch zu Geld machen.

Wer scharf rechnet und alle Möglichkeiten nutzt, der kann nach einem Autounfall sogar mit einem finanziellen Plus davonkommen. Denn wenn dir die Versicherung den für die Reparatur vorgesehenen Betrag ausgezahlt hat, kannst du danach dein Unfallauto verkaufen und so noch einmal Geld damit verdienen. Allerdings musst du beachten, dass du beim Privatverkauf über alle Schäden und Unfälle genau Auskunft geben musst. Sonst kann ein Käufer sein Geld zurückverlangen. Eine Alternative zum Verkauf an privat sind gewerbliche Anbieter wie cashforcars.de, an die du auch Unfallautos verkaufen kannst und die faire Preise versprechen. Wie viel Aufkäufer bereit sind zu zahlen, hängt allerdings vom konkreten Zustand des Fahrzeugs sowie von Baujahr und Modell ab.

Du hast ein Auto mit Unfallschaden, Motorschaden, oder ganz ohne TÜV? Erfahre hier, wie viel Geld du dafür noch bekommen kannst!

9. Hilfe beim Management der Unfallfolgen

Wie verhalte ich mich richtig, wie groß ist der Schaden, wer hat Schuld und wer zahlt was, nach einem Verkehrsunfall tauchen viele Fragen auf, die geklärt werden müssen. Hier findest du Hilfe, um die Unfallfolgen besser managen zu können:

  • Versicherungen: Kfz-Versicherungen schicken dir auf Anfrage fertige Dokumente oder PDF zum Ausdrucken zu, mit denen du einen detaillierten Unfallbericht anfertigen kannst. Und den solltest du im Handschuhfach griffbereit haben.
  • Automobilklubs: Organisationen wie ADAC, ACE oder AvD veröffentlichen Ratgeber zum Thema richtiges Verhalten nach einem Unfall. Was zu tun ist, kannst du auf den Internetseiten der Automobilklubs nachlesen oder dir als Mitglied Broschüren mit Informationen und wichtigen Adressen schicken lassen.
  • Beratung: Wenn es um Fragen etwa nach Auslandsunfällen oder bei Zahlungsschwierigkeiten geht, helfen Beratungsstellen der Versicherungen weiter. Den Zentralruf der deutschen Versicherer erreichst du in Deutschland kostenlos unter der Telefonnummer 0800 250 2600.

10. Autounfall, was tun: Die wichtigsten Informationen im Überblick

  • Auch wenn es nur Blechschaden gibt, nach einem Autounfall ist umsichtiges Handeln gefragt. Sichere erst die Unfallstelle mit Warnblinkanlage und Warndreieck, bevor du dir den entstandenen Schaden ansiehst und am besten gleich fotografierst.
  • Verständige dich mit Beteiligten und Zeugen, nimm Daten zu Fahrzeugen wie Personen auf oder nutze ein Unfallbericht-Formular. Das bekommst du als Vordruck bei Versicherungen und Automobilklubs.
  • Bei größeren Schäden und bei Unfällen im Ausland solltest du die Polizei verständigen, die einen Unfallbericht erstellt. Dabei geht es nicht darum, wer Schuld an dem Unfall hat. Deswegen solltest du vor Ort auch kein Schuldeingeständnis machen.
  • Informiere deine Kfz-Versicherung über den Unfall, indem du dort den Schaden meldest. Die Haftpflicht kommt für Schäden an anderen Fahrzeugen auf, die Vollkasko reguliert Schäden am eigenen Auto. Trifft dich eine Mitschuld am Unfall, stimmen sich die Versicherungen untereinander ab, welchen Anteil der Kosten du selbst tragen musst.
  • Lass dir für die Reparatur der an deinem Fahrzeug entstandenen Schäden in der Werkstatt einen Kostenvoranschlag machen. Erst wenn die Versicherung eine Kostenübernahme zugesichert hat, kann die Reparatur durchgeführt werden.
  • Statt dein Auto reparieren zu lassen, kannst du dir die ermittelten Reparaturkosten von der gegnerischen Versicherung erstatten lassen. Bei einem Totalschaden bekommst du die Differenz zwischen Rest- und Wiederbeschaffungswert.
  • Einen Wagen mit Totalschaden kannst du an einen Fahrzeugverwerter verkaufen und bekommst so noch Geld statt für die Verschrottung zahlen zu müssen.
  • Einen Unfallwagen kannst du privat verkaufen, wenn du alle Schäden im Kaufvertrag dokumentierst. Alternativ lässt sich ein Unfallauto noch zu Geld machen, indem du es an einen gewerblichen Gebrauchtwagenkäufer wie cashforcars.de verkaufst.