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Karosserie- und Unfallschaden: Wer die Kosten für Reparaturen und Instandsetzung übernimmt

Infos zu Versicherung, Abwicklung, Werkstatt und Instandsetzung

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    Unsere Tabellen basieren auf den Original Herstellerdaten

Informiere dich bei repareo, wie du nach einem Unfall den Karosserieschaden an deinem Auto instandsetzen lassen kannst und was die Versicherung zahlen muss. Wir geben Tipps für die Abwicklung des Unfallschadens von der Bestellung eines Gutachters bis zur Wahl der Werkstatt. Außerdem beantworten wir Fragen zu den verschiedenen Arbeiten im Rahmen der Instandsetzung von Blechschäden sowie zur Schadensregulierung bei der Erstattung von Unfallkosten. Der repareo Ratgeber zeigt dir so, welche konkreten Ansprüche du geltend machen kannst und hilft dir, den finanziellen Schaden nach einem selbstverschuldeten oder unverschuldeten Unfall zu begrenzen.

Haftpflicht oder Kasko: Wer zahlt?

Karosserie- und Unfallschaden
Welche Versicherung den Schaden bezahlt, hängt vom Verursacher des Unfalls ab.

Ob Parkplatzrempler oder Auffahrunfall, wenn die Karosserie an deinem Auto beschädigt wurde, stellt sich die Frage, welche Versicherung die Kosten für Reparaturen bezahlt. Dabei kommt es vor allem darauf an, ob du den Schaden selbst verursacht hast oder ein anderer dafür verantwortlich ist. Bei einem selbstverschuldeten Unfallschaden übernimmt deine Kfz-Versicherung die Kosten für Karosserie-Instandsetzung nur dann, wenn du Vollkaskoschutz hast. Allein Glasschäden sind in diesem Fall von der Teilkasko abgedeckt. Trifft dich keine Schuld, greift hingegen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. In jedem Fall musst du einen Unfallschaden bei deiner Versicherung umgehend melden. Um Ärger zu vermeiden, solltest du schon an der Unfallstelle Schäden mit Fotos dokumentieren und einen Unfallbericht ausfüllen. Vorgedruckte Formulare dafür kannst du bei deiner Versicherung anfordern und am besten griffbereit im Handschuhfach aufbewahren. Bei größeren Karosserieschäden sollte die Polizei den Unfall aufnehmen und einen Bericht erstellen. Das ist ebenso hilfreich, falls die Schuldfrage strittig ist. Im Zweifel solltest du an der Unfallstelle kein Schuldeingeständnis machen und später einen Anwalt hinzuziehen. Den zahlt bei Fremdverschulden übrigens die gegnerische Versicherung, da Ausgaben für den Rechtsbeistand ebenfalls als Unfallkosten gelten.

  • Unfall selbst verschuldet: Glasschäden zahlt die Teilkasko, andere Schäden deckt nur eine Vollkaskoversicherung ab. Allerdings verschlechtert sich dadurch oft deine Schadenfreiheitsklasse. Lass dir also lieber vorher von der Versicherung genau ausrechnen, ob sich die Übernahme der Reparaturkosten wirklich lohnt. Meist ist das erst ab etwa 1000 Euro der Fall.
  • Unverschuldeter Unfall: Hier kommt die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners für Reparatur und Folgekosten auf.
  • Beidseitige Schuld: Die Unfallkosten werden geteilt.
  • Strittige Schuldfrage: Wenn es Streit um den Verursacher gibt, muss darüber letztlich ein Gericht entscheiden, um zu klären, wer die Unfallkosten trägt.

Kosten: Was zahlt die Versicherung?

Karosserie- und Unfallschaden
Auf der Liste der Unfallkosten stehen auch Aufwendungen für Mietwagen, Anwalt und Wertminderung deines Autos.

Die Haftpflicht des Unfallverursachers ist in erster Linie dafür zuständig, Reparatur und Instandsetzung deines Fahrzeugs zu bezahlen. Doch hast du zusätzliche Ansprüche, wenn es um die Folgekosten nach einem Unfall geht. Das kannst du dir von der gegnerischen Kfz-Haftpflicht erstatten lassen:

  • Abschleppkosten und Kosten für das Abstellen des Fahrzeugs.
  • Kostenvorschlag durch die Werkstatt.
  • Kosten für Reparaturen, die in der Regel nicht höher als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs sein oder maximal 30% über dem Zeitwert des Autos liegen dürfen.
  • Verschrottungs- und Abmeldekosten bei einem Totalschaden.
  • Kosten für Gutachter, Anwalt und Gericht.
  • Kosten für Leihwagen und Auslagen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • Nutzungs- bzw. Verdienstausfall und ggf. Schmerzensgeld.
  • Wertminderung deines Auto, die aus dem Fahrzeugalter und -zustand sowie auf Basis des Wiederbeschaffungswerts und der Reparaturkosten errechnet wird.

Unfallschaden: Wie läuft die Reparatur ab?

Karosserie- und Unfallschaden
Hast du keine Schuld am Unfall, kannst du die Werkstatt für die Reparatur selbst auswählen.

Bei einem unverschuldeten Unfall kannst du selbst wählen, in welcher Werkstatt du den Schaden beheben lassen willst. Das können freie Autowerkstätten, Vertragsbetriebe des Autoherstellers oder auf die Instandsetzung von Unfallschäden spezialisierte Karosserie- und Lackierbetriebe sein. Anders kann es aussehen, wenn deine Vollkaskoversicherung für selbst verursachte Schäden aufkommt. Dann ist es von den Vertragskonditionen abhängig, ob du die Werkstatt selbst aussuchen darfst. Einige Versicherungen bieten vergünstigte Policen an, die eine Werkstattbindung vorschreiben. Dann teilt dir dein Versicherer mit, in welcher Vertragswerkstatt du die Reparatur durchführen lassen musst. Wir von repareo.de empfehlen daher schon bei Versicherungsvertragsabschluss auf die Werkstattbindung im Schadensfall zu verzichten. Denn so kannst du die Werkstatt deines Vertrauens bei Schadensreparaturen selbst wählen und mit der Instandsetzung beauftrage. In der Regel macht die Werkstatt immer erst mal einen Kostenvoranschlag für die Versicherung, bevor diese eine offizielle Reparaturfreigabe erteilt. Bei größeren Schäden wird das Fahrzeug oft noch von einem Gutachter untersucht, der den Reparaturaufwand ermittelt. Trifft dich keine Schuld am Unfall, kannst du den Gutachter selbst aussuchen, sonst wird er von der Versicherung bestellt. Wichtig ist in jedem Fall, dass die Reparaturfreigabe von der Versicherung vorliegt, ehe die Werkstatt loslegt. Damit die Reparaturkosten direkt zwischen Versicherung und Werkstatt abrechnet werden können, solltest du zudem eine Schadenabtrittserklärung für deine Werkstatt unterzeichnen.

  • Bei unverschuldeten Unfällen kannst du selbst bestimmen, in welcher Werkstatt der Karosserie- oder Blechschaden repariert werden soll.
  • Bei einem selbst verschuldeten Unfall kommt es auf die Bestimmungen deiner Vollkasko-Police an, ob du eine Werkstatt auswählen darfst oder die Versicherung die Werkstatt bestimmt.
  • Deine Versicherung muss eine Reparaturfreigabe erteilen, ehe die Werkstatt Arbeiten durchführt.
  • Unterzeichne in deiner Werkstatt eine Schadenabtrittserklärung, damit der Reparaturbetrieb direkt mit der Versicherung abrechnen kann.

Reparieren lassen oder fiktiv abrechnen?

Karosserie- und Unfallschaden
Sicherheitsrelevante Unfallreparaturen müssen gemacht werden und Fachbetriebe sind dafür richtig ausgestattet.

Die kleine Delle in der Tür vom benachbarten Fahrzeug auf dem Parkplatz oder ein massiver Karosserieschaden beim Auffahrunfall an der Ampel, vom Schadensumfang hängt es maßgeblich ab, was in der Werkstatt bei der Reparatur auf dem Programm steht und was die Beseitigung des Unfallschadens kostet. Liegen Kostenvoranschlag oder ein Kfz-Gutachten vor, bist du übrigens nicht verpflichtet, die Reparatur tatsächlich durchführen zu lassen. Bleibt das Auto mindestens noch ein halbes Jahr auf dich zugelassen, kannst du einen Karosserieschaden fiktiv abrechnen, wenn du auf alle weiteren Ansprüche an die Versicherung verzichtest. Dabei erstattet dir die Versicherung die ermittelten Reparaturkosten abzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und unter Berücksichtigung von Faktoren wie Restwert, Wertminderung und Wiederbeschaffungswert. Das könnte sich etwa lohnen, wenn du einen Karosserieschaden selbst reparieren kannst oder mit einer Beule weiterfahren willst. Lässt du die Reparatur wie vorgesehen machen oder ist die Instandsetzung schon aus Sicherheitsgründen nötig, dann können im Fachbetrieb diese Arbeiten durchgeführt werden:

  • Bei kleinen Dellen und Kratzern Smart Repair
  • Bei größeren Unfallschäden etwa an Türen und Kotflügeln Instandsetzung mit Karosserie ausbeulen.
  • Bei umfangreichen Beschädigungen Karosserie- oder Anbauteile wie Stoßstangen ersetzen.
  • Bei reparierten oder ausgetauschten Karosserieteilen Lackierungsarbeiten.
  • Bei Rahmen oder Karosserie verzogen Instandsetzen auf der Richtbank.
  • Unfallschaden fiktiv abrechnen ist möglich, bedeutet aber Abzüge und Verzicht auf weitere Ansprüche an die Versicherung.

Unfallschaden: Faktenübersicht

Karosserie- und Unfallschaden
Nach einem Unfall richtig reagiert: Schäden dokumentieren, Versicherung informieren und in einer Fachwerkstatt reparieren lassen.

Damit der Schaden an deinem Fahrzeug nach einem Unfall behoben werden kann, solltest du wissen, welche Ansprüche du hast und was du bei der Abwicklung von der Schadensmeldung bis zur Unfallreparatur beachten musst. Das sind die wichtigsten Fakten zum Karosserie- und Unfallschaden:

  • Am Unfallort: Dokumentiere am Unfallort mit Fotos und Unfallbericht den Schaden an deinem Auto und denke daran, zuerst die Unfallstelle vorschriftsmäßig abzusichern. Bei größeren Schäden sollte die Polizei einen Unfallbericht machen und alle Personalien aufnehmen. Ein Schuldeingeständnis solltest du nicht machen, um Versicherungsansprüchen nicht vorzugreifen.
  • Schadensmeldung: Melde den Unfallschaden deiner Versicherung. Das kann telefonisch, online oder beim örtlichen Versicherungsvertreter erfolgen.
  • Vollkasko: Bei einem selbstverschuldeten Unfall zahlt deine Versicherung den Schaden an deinem eigenen Fahrzeug nur, wenn du eine Vollkaskoversicherung hast.
  • Kfz-Haftpflicht: Bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall kommt die gegnerische Haftpflichtversicherung für die Unfallkosten auf. Dazu gehören neben den Aufwendungen für die Reparatur auch Kosten etwa für Gutachter, Gericht, Anwalt und Mietwagen.
  • Wahl der Werkstatt: Du kannst die Werkstatt für die Unfallreparatur und ggf. den Gutachter frei auswählen. Bei Vollkaskoschäden kann es je nach Vertragskonditionen Einschränkungen geben, wenn die Versicherung sich die Wahl der Werkstatt vorbehält.
  • Unfallschaden Reparatur Werkstatt: Die Werkstatt hilft dir bei der Abwicklung von Unfallschäden. Sie schätzt den Reparaturbedarf ein und erstellt einen Kostenvoranschlag. Zur Zahlungsabwicklung kannst du eine Schadenabtrittserklärung unterzeichnen, sodass direkt zwischen Versicherung und Werkstatt abgerechnet werden kann.
  • Unfallschaden reparieren oder auszahlen lassen: Willst du eine Reparatur nicht machen lassen, kannst du den Unfallschaden fiktiv abrechnen.
  • Streitfragen: Gibt es Streit um die Schuldfrage oder verweigert die Versicherung Zahlungen, kann dir ein Anwalt bei der Durchsetzung deiner Ansprüche helfen.